Infrarotheizungen mit 5 Jahren infranomic Gewährleistung

Der Hersteller (infranomic Glaswerke Wolff+Meier GmbH & Co. KG) gewährt 2 Jahre Gewährleistung auf die mit dem Gewährleistungsversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Gewährleistungsdauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Gewährleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gewährleistungsdauer für alle infranomic Infrarotheizung Modelle richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB und beträgt 2 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums bestehen die gesetzlichen Gewährleistungs Rechte. Darüber hinaus kann der Käufer innerhalb von 5 Jahren ab Rechnungsdatum Nacherfüllung verlangen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bis zum Ablauf der verlängerten Gewährleistung auf 5 Jahre sind jedoch weitere Gewährleistungs Ansprüche und Schadensersatz Ansprüche aufgrund von Mängeln mit Ausnahme des zuvor erwähnten Nacherfüllungsrechts ausgeschlossen.

Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Gewährleistungsgeber im Rahmen der Gewährleistung eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an den Gewährleistungsgeber:

Wolff+Meier GmbH & Co. KG
Glaswerke
Am Wingert 16
35428 Langgöns

Email-Adresse: info@wolff-meier.de
Tel.: +49.6403.9006-0
Fax: +49.6403.3229

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.) 
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normaler Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Gewährleistung setzt voraus, dass dem Gewährleistungsgeber die Prüfung des Gewährleistungsfalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Gewährleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Gewährleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Gewährleistungsfrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Gewährleistungsanspruch handelt, erfolgt die Gewährleistungsabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Gewährleistungsgeber erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Gewährleistungsversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Gewährleistungsversprechen unberührt.